- bei neu aufgetretenen Beschwerden des Bewegungsapparates (insbesondere, aber nicht nur, der Wirbelsäule und des Nackens)
- bei bereits seit längerem bestehenden Beschwerden des Bewegungsapparates
- bei Beschwerden, die über die Behandlung der Wirbelsäule allenfalls beeinflusst werden können. Zum Beispiel gewisse Arten von Schwindel und Kopfschmerzen
- für eine Zweitmeinung